Dentale Therapie bei OSA mit UKPS
Eine Unterkieferprotrusionsschiene kann bei OSA abhängig vom Schweregrad und den individuellen Voraussetzungen als Therapieoption infrage kommen.
Wann eine Schiene infrage kommt
Eine Unterkieferprotrusionsschiene kommt bei behandlungsbedürftiger OSA als Zweitlinientherapie infrage, wenn eine PAP-Therapie nicht erfolgreich eingesetzt werden kann. Dies gilt für leichte bis schwere OSA. Voraussetzung ist eine entsprechende schlafmedizinische Indikationsstellung sowie eine zahnmedizinische Prüfung auf Eignung und mögliche Kontraindikationen.
OSA-Befund und zahnmedizinische Eignung zusammen betrachten
OSA-Konstellation einordnen
Im Vordergrund sollte ein überwiegend obstruktives Muster stehen. Schweregrad, klinischer Kontext und bisherige PAP-Erfahrung fließen in die Bewertung ein.
Zahnmedizinische Eignung prüfen
Zahnstatus, ausreichender Halt und der Zustand der Kiefergelenke müssen zahnärztlich beurteilt werden, bevor eine Schiene eingesetzt wird.
Eignung prüfen und Wirkung kontrollieren
Für die Entscheidung relevant:
- obstruktives Ereignismuster
- Schweregrad und klinischer Kontext
- bisherige PAP-Erfahrung
- Zahnstatus und Kiefergelenke
Ist die Therapieoption passend, folgt die zahnmedizinische Eignungsprüfung. Nach der Einstellung sollte der Therapieeffekt durch eine geeignete Verlaufskontrolle überprüft werden.
Die schlafmedizinische Indikation und die zahnmedizinischen Voraussetzungen müssen zusammenpassen, damit eine Unterkieferprotrusionsschiene als Therapieoption infrage kommt.
Passt die Schiene nicht zur klinischen Situation?
Es sollte geprüft werden, welche andere Therapieoption für den Patienten geeignet ist.