FAQs: Außerklinische Beatmung, PAP- & Sauerstofftherapie bei Stromausfall | ResMed in Deutschland

FAQs zur
außerklinischen Beatmung (Heimbeatmung), PAP- und Sauerstofftherapie bei Stromausfall

In Zeiten einer Energiekrise kann im schlimmsten Fall auch die Stromversorgung zusammenbrechen. Ratschläge, wie Sie sich auf diese Situation bestmöglich vorbereiten, finden Sie auf dieser Seite ebenso wie Antworten auf die dringendsten Fragen rund um Ihre Therapiegeräte. Sollten Sie in eine ernste oder gar lebensbedrohliche Situation geraten, rufen Sie bitte umgehend den Rettungsdienst unter der Telefonnummer 112.

Da Sie lebenserhaltend beatmet werden, haben Sie Anspruch auf zwei Beatmungsgeräte, die beide über interne Akkus verfügen. So können Sie bei Stromausfall auf das zweite Gerät zurückgreifen. Achten Sie darauf, dass auch der Akku des zweiten Gerätes stets geladen ist. Außerdem steht Ihnen ein zusätzlicher externer Akku zu, der immer über ausreichend Ladung verfügen sollte. Sprechen Sie Ihren Leistungserbringer an, falls Sie noch keinen externen Akku besitzen. (Referenz: S2k-Leitlinie NIV und IV als Therapie der chronischen respiratorischen Insuffizienz, DGP)

  • Sorgen Sie dafür, dass die Akkus für Ihr Beatmungsgerät sowie weitere notwendige medizinischen Geräte immer ausreichend geladen sind.
  • Halten Sie einen Handbeatmungsbeutel und ein Absauggerät bereit, um im Notfall die Therapie aufrechterhalten zu können, bis der Notarzt eintrifft.
  • Notieren Sie sich wichtige Telefonnummern und bewahren Sie diese gut sichtbar auf. Hilfreiche Kontakte können beispielsweise sein:
    • Feuerwehr
    • Rettungsdienst
    • Hausmeister und Hausverwaltung
    • das Störungstelefon Ihres Stromversorgers.
  • Bei einem Stromausfall funktionieren Festnetz- und Mobiltelefon nur so lange, wie die Akkus geladen sind. Sind ganze Regionen betroffen, können Sie mit Ihrem Handy meist länger telefonieren als mit dem Festnetz. Achten Sie deshalb darauf, immer ein aufgeladenes Handy griffbereit zu haben.
  • Wenn Sie in einer Wohngruppe leben, kann der Einbau einer Netzersatzanlage oder einer unterbrechungsfreien Stromversorgung sinnvoll sein. Bitte wenden Sie sich an die Kontaktperson Ihres Betreibers der Wohngruppe.

Bewahren Sie unbedingt Ruhe! Sie haben sich bestens vorbereitet, die Akkus sind aufgeladen und alle Beatmungsgeräte funktionieren. Sie sind also für die nächsten Stunden gut versorgt. Die Zeit sollten Sie dennoch nutzen:

  • Versuchen Sie, beim Störungstelefon Ihres lokalen Stromversorgers Auskunft darüber zu erhalten, wie lange der Stromausfall vermutlich dauern wird und welche Gebiete davon betroffen sind. Weisen Sie am Telefon darauf hin, dass Sie selbst betroffen sind oder einen außerklinisch beatmeten Menschen betreuen und die Stromversorgung überlebenswichtig ist.
  • Überlegen Sie, ob Sie gegebenenfalls in eine Region ausweichen können, die nicht vom Stromausfall betroffen ist. Zum Beispiel zu Freunden, Verwandten oder zu anderen Menschen mit Beatmung.

Wählen Sie umgehend den Notruf 112, wenn

  • es zu einer akut lebensbedrohlichen Situation kommt.
  • die Spannung der Akkus der medizinischen Geräte zur Neige gehen. Rufen Sie rechtzeitig an, damit es nicht zu einer lebensbedrohlichen Situation kommt, bevor Hilfe da ist.

Weisen Sie Ihren Ansprechpartner am Telefon unbedingt darauf hin, dass es sich um einen Notfall bei einem Menschen mit lebenserhaltender Beatmung handelt. Bleiben Sie ruhig und legen Sie nicht auf, bis der Mitarbeitende in der Leitstelle keine Rückfragen mehr hat. Der Rettungswagen wird Sie in ein Krankenhaus oder eine andere Betreuungseinrichtung mit einer sicheren Stromversorgung bringen.

Die Kapazität hängt individuell vom Modell und seinen Einstellungen ab. Wie leistungsfähig das Gerät unter bestimmten Bedingungen ist, entnehmen Sie bitte den Angaben der Bedienungsanleitung.

Gemäß der Leitlinie der Deutschen Gesellschaft für Pneumologie und Beatmungsmedizin (DGP) sollten in Ihrem Fall zwei identische Geräte mit einem internen Akku zum Einsatz kommen und zusätzlich ein externer Akku zur Verfügung stehen. Für die lebenserhaltenden Beatmungsgeräte von ResMed, Astral 100 und Astral 150, ist ein externer Akku (Astral Externer Akku, Art. Nr. 27918) erhältlich, der über eine Kapazität von bis zu acht Stunden verfügt. Da es sich um eine leitliniengerechte Versorgung handelt, erstattet Ihnen die Krankenversicherung die Kosten. Darüber hinaus sollten Sie bei einer lebenserhaltenden Versorgung immer einen Handbeatmungsbeutel bereithalten, mit dem die Beatmung im Notfall überbrückend manuell übernommen werden kann.

Ja. Gemäß Leitlinie der Deutschen Gesellschaft für Pneumologie und Beatmungsmedizin (DGP) müssen für Menschen, die über 16 Stunden am Tag beatmet werden, Beatmungsgeräte, die über einen internen Akku verfügen eingesetzt und zusätzlich ein externer Akku vorgehalten werden. Für die lebenserhaltenden Beatmungsgeräte von ResMed, Astral 100 und Astral 150, ist ein externer Akku (Astral Externer Akku, Art. Nr. 27918) erhältlich, der über eine Kapazität von bis zu acht Stunden verfügt. Da es sich um eine leitliniengerechte Versorgung handelt, erstattet Ihnen die Krankenversicherung die Kosten. Darüber hinaus sollten Sie bei einer lebenserhaltenden Versorgung immer einen Handbeatmungsbeutel bereithalten, mit dem die Beatmung im Notfall überbrückend manuell übernommen werden kann.

Von lebenserhaltender Beatmung spricht man dann, wenn die Beatmungszeit über 16 Stunden täglich beträgt. Zu den lebenserhaltenden Geräten in unserem Leistungsangebot gehören die Produkte Astral 100 und 150.

Die nicht-lebenserhaltenden Beatmungsgeräte bei ResMed umfassen die Produkte Astral 100SC, Stellar und Lumis.

Die Beatmungstherapie mit Astral 100 und 150 ist lebenserhaltend, das heißt die notwendige Beatmungszeit liegt über 16 Stunden am Tag. Die Geräte beinhalten ab Werk einen internen Akku, der je nach Alter, Geräteeinstellung und Ihrer Eigenatmung über eine Kapazität von bis zu acht Stunden mitbringt. Bei lebenserhaltenden Beatmungstherapien sollte die Versorgung mit zwei identischen Geräten durchgeführt werden, die über einen internen Akku verfügen. Für das Gerät Astral ist zusätzlich ein externer Akku (Astral Externer Akku, Art. Nr. 27918) notwendig. Außerdem sollten Sie bei einer lebenserhaltenden Versorgung immer einen Handbeatmungsbeutel bereithalten, mit dem die Beatmung im Notfall überbrückend manuell übernommen werden kann.

Ja, die Leitlinie der Deutschen Gesellschaft für Pneumologie und Beatmungsmedizin (DGP) empfiehlt, dass jeder Mensch mit lebenserhaltender Beatmung, immer einen externen Akku sowie ein identisches zweites Gerät vorhalten sollte. Lebenserhaltende Beatmungsgeräte verfügen zusätzlich über einen internen Akku, der den Betrieb bei einem Stromausfall sicherstellt. Die Kapazität ist geräte- und therapieabhängig. Außerdem sollten Sie immer einen Handbeatmungsbeutel bereithalten, mit dem die Beatmung im Notfall überbrückend manuell übernommen werden kann.

Die Auswahl des Therapiegerätes lässt den Rückschluss zu, dass Sie über eine genügende Spontanatmung verfügen; für Sie besteht bei Stromausfall keine unmittelbare Gefahr. In der Regel wird die Therapie mit einer Maske mit Öffnung durchgeführt, durch die Sie bei einem Stromausfall selbstständig weiteratmen können. Stellar Geräte sind ab Werk mit einem internen Akku ausgestattet, der zusätzlich bis zu drei Stunden Strom liefert.

Die Auswahl des Therapiegerätes lässt den Rückschluss zu, dass Sie über eine genügende Spontanatmung verfügen; für Sie besteht bei Stromausfall keine unmittelbare Gefahr. In der Regel wird die Therapie mit einer Maske mit Öffnung durchgeführt, durch die Sie bei einem Stromausfall selbstständig weiteratmen können.

Die Akkus von Beatmungsgeräten werden gemäß der Bedienungsanleitung über den Anschluss in der Steckdose aufgeladen.

Im besten Fall haben Sie das frühzeitig bemerkt und konnten bereits den Rettungsdienst unter der Rufnummer 112 kontaktieren. Werden Sie lebenserhaltend beatmet, muss die Beatmung manuell mittels Handbeatmungsbeutel ersetzt werden, bis der Rettungsdienst eintrifft.

Bitte wenden Sie sich an Ihren zuständigen Provider.

Grundsätzlich ja. Speziell für Beatmungsgeräte der Serie Astral steht ein externer Akku zur Verfügung (Astral Externer Akku, Art. Nr. 27918). Allerdings sind Akkus derzeit nur eingeschränkt auf dem Markt verfügbar.

Bitte wenden Sie sich an Ihren zuständigen Provider.

Handelt es sich um eine lebenserhaltende Beatmung, übernimmt die Krankenversicherung die Kosten für den Akku. Bei der nicht-lebenserhaltenden Beatmung erstattet die Krankenversicherung die Ausgaben in der Regel nicht.

Die Krankenversicherung übernimmt die Kosten dafür in der Regel nicht.

Die Krankenversicherung bezahlt weitere Akkus, wenn eine medizinische Notwendigkeit besteht. Diese muss ärztlich rezeptiert werden. Bei mobilen Sauerstoffkonzentratoren können Sie die Akkus problemlos selbst wechseln.

Die Krankenversicherung erstattet dann die Kosten, wenn ein zusätzlicher Akku medizinisch begründet ist. Ein zusätzlicher Akku lässt sich nur mit Mobilitätsbedarf begründen.

Nein, das ist nicht notwendig. Sollten Sie bereits Lieferungen mit Flüssigsauerstoff oder Sauerstoff in Gasflaschen erhalten, so ist diese auch weiterhin sichergestellt.

Die Anforderung an Notstromaggregate in Kombination mit unterschiedlichen Geräten kann ResMed nicht beurteilen. Alle Information zum Betrieb der von ResMed hergestellten Hilfsmittelprodukten finden sich in den jeweiligen Gebrauchsanleitungen der Geräte.

Nein, ResMed nimmt verkaufte Akkus nicht zurück.

Diese Frage kann ResMed nicht beantworten. Für die Sicherstellung der Stromversorgung kann Ihnen möglicherweise der regionale Stromversorger oder die lokale Behörde Auskunft erteilen.

Ergänzend dazu liefert die Bundesregierung aktuell eine detaillierte Risikoanalyse: Im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) haben die vier Übertragungsnetzbetreiber in einem Stresstest die Sicherheit des Stromnetzes für den Winter 2022/23 unter verschärften äußeren Bedingungen untersucht. Eine stundenweise krisenhafte Situation im Stromsystem ist zwar sehr unwahrscheinlich, kann aber nicht ausgeschlossen werden.

Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe informiert dazu, wie die Auswirkungen eines Stromausfalls gemildert werden können.